Nach den Bestimmungen der Richtlinien für Feststellanlagen, DIBI Okt. 88, und den Bestimmungen der bauaufsichtlichen Zulassung muss nach dem betriebsfertigen Einbau am Verwendungsort die einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installation durch eine Abnahmeprüfung sichergestellt werden.
Die Feststellanlage muss vom Betreiber ständig betriebsfähig gehalten und mind. einmal monatlich auf ihre einwandfreie Funktion überprüft werden. Als Anlage können Sie sich die monatliche Checkliste für den Betreiber herunterladen.
Außerdem ist der Betreiber verpflichtet, mind. einmal jährlich eine Prüfung/Wartung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.
Die Abnahmeprüfung ist vom Betreiber zu veranlassen und darf nur von Fachkräften der Hersteller von Feststell- und/oder Auslösevorrichtungen, von diesen autorisierten Fachkräften oder von Fachkräften einer dafür benannten Prüfstelle durchgeführt werden.
Prüfungen und Wartung dürfen nur von einem Fachmann oder einer dafür ausgebildeten Person durchgeführt werden.
Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der Abnahmeprüfung, der monatlichen Prüfung und der Wartung sind aufzuzeichnen und beim Betreiber aufzubewahren.
Da wir die Zulassung für die Abnahme und Wartung von Feststellanlagen haben, können wir Ihnen gerne ein Angebot für diese Arbeiten anbieten. Bitte wenden Sie sich über unser Kontaktformular an unser geschultes Verkaufspersonal.

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